Finanzierung der Frühförderung

Die Leistungen der Quietschehände®-Frühförderung werden nach Antrag beim zuständigen Sozialamt/Eingliederungshilfe finanziert. Für die Familie entstehen keinerlei Kosten. Zudem werden die Leistungen unabhängig vom privaten Vermögen der Familie gewährt (einkommensunabhängig).

Auch als Persönliches Budget möglich

Nach § 29 SGB IX kann die Sachleistung Frühförderung in eine Geldleistung umgewandelt werden, das Persönliche Budget.

Die Eltern beantragen für ihre behinderten oder von Behinderung bedrohten Kinder Persönliche Budgets für Frühförderung durch private Anbieter beim zuständigen Sozialamt/ Eingliederungshilfe.

Selbstverständlich helfen die Quietschehände®-Frühförderer Ihnen bei der Beantragung.

Vorgefertigte Antragsformulare liegen bereit für:

·        Familien, die schon in der staatlichen Frühförderung sind und wechseln möchten (Umwandlungsantrag)

·        für Familien, welche eine Frühförderung zum ersten Mal beantragen (Erstantrag)

Das Persönliche Budget ist einkommensunabhängig. Die Höhe des Persönlichen Budgets ergibt sich aus dem individuellen Förderbedarf jeder einzelnen Familie und ihrer räumlichen Entfernung zum nächsten Quietschehände®-Frühförderer.

Laut Auskunft des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales darf das Persönliche Budget nicht verweigert werden.

Seit dem 01. Januar 2008 besteht ein Rechtsanspruch auf die Leistungsform „Persönliches Budget“. Das bedeutet, dass dem Wunsch- und Wahlrecht der potentiellen Budgetnehmer in vollem Umfang entsprochen wird und bei Vorliegen der rechtlichen Voraussetzungen grundsätzlich alle Anträge auf Bewilligung von Persönlichen Budgets zu genehmigen sind.