Quietschehände - Frühförderung mit Gebärdensprache
Quietschehände® ist das erste deutschlandweite Netzwerk privater Frühförderer.
Wir stehen speziell für die bilinguale Frühförderung hörgeschädigter Kinder sowie hörender Kinder gehörloser Eltern zur Verfügung.
Eltern mit schwerhörigen und gehörlosen Kindern haben einen Anspruch auf Frühförderung für ihr Kind. Diese Frühförderung kann durch staatliche Frühförderstellen oder durch freiberuflich-selbstständige Frühförderer - zum Beispiel aus den Reihen der Quietschehände® - abgedeckt werden.
Auch gehörlose und schwerhörige Eltern haben einen Anspruch auf Frühförderung ihrer hörenden Kinder, wenn die Kinder keine Lautsprache von ihnen lernen können. Diese Kinder zählen auch zu den förderungswürdigen Kindern, da sie von Behinderung (Sprachentwicklungsverzögerung oder kognitiver Entwicklungsverzögerung) bedroht sind.
Eine Frühförderung durch Quietschehände® zeichnet sich dadurch aus, dass
- Ihr Kind seinem monatlichen Förderbedarf entsprechend kontinuierlich gefördert wird - unabhängig von Schulferien
- Wir Ihrem hörgeschädigten Kind wahlweise DGS oder LBG anbieten, wodurch es ganzheitlich in seinen Kommunikationsfähigkeiten gefördert wird
- Wir auf Ihre persönlichen Wünsche eingehen
- Wir gehörlosen Eltern die Entwicklungsschritte des Kindes oder auch die Unterstützungsmöglichkeiten für das Kind in DGS erläutern können
- Wir mit gehörlosen Erwachsenen zusammenarbeiten, um Ihr Kind bei der Identitätsfindung als Hörgeschädigter zu unterstützen
Allen Eltern steht die Möglichkeit offen, die Frühförderung-Sachleistung (bei einer Frühförderstelle) in eine Geldleistung, das Persönliche Budget, umwandeln zu lassen. Mit diesem Geld können freiberufliche Frühförderer, wie z.B. aus dem Netzwerk der Quietschehände®, bezahlt werden.